
Wie kommen Sie zur physiotherapeutischen Behandlung mit oder ohne Verordnung?
Ich biete Physiotherapie nach medizinischer Indikation und daraus folgender ärztlicher Verordnung oder zur Prävention und Gesundheitsföderung an. - mit Verordnung Vor Behandlungsbeginn müssen Sie sich eine ärztliche Verordnung zur Physiotherapie von ihrem/r Haus- oder Fach-arzt oder -ärztin ausstellen lassen. Wollen Sie die Behandlungskosten zum Teil von der Krankenkasse rückerstattet bekommen, müssen Sie diese nach der Behandlung, gemeinsam mit der Rechnung bei der Krankenkasse einreichen. Bei ÖGK (bis Juni 2027) und BVAEB ist die chefärztliche Bewilligung derzeit ausgesetzt. Bei anderen Krankenkassen muss die Zuweisung zur Physiotherapie vor Therapiebeginn chefärzlich von ihrer Krankenkasse bewilligt werden. - ohne Verordnung Zur Behandlung im Rahmen von Prävention und Gesundheitsförderung benötigen Sie keine Verordnung und können direkt Kontakt zu mir aufnehmen. Es werden keine Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Wie ist der Ablauf?
Zur Terminvereinbarung nehmen Sie Kontakt zu mir auf und halten Sie Ihre Verordnung bereit, sollten Sie eine haben. In der ersten Therapieeinheit führen wir ein ausführliches Anamnesegespräch. Dabei werden etwaige mitgebrachte Befunde miteinbezogen. Ich führe eine physiotherapeutische Untersuchung durch, deren Ergebnisse wir besprechen. Gemeinsam setzen wir Therapieziele und planen den weiteren Therapieverlauf. Je nach Bedarf werden die nächsten Termine und die Dauer der Therapie ausgemacht. In der letzten verordneten Therapieeinheit erhalten sie von mir eine Rechnung, die sie gemeinsam mit der Verordnung bei ihrer Krankenkasse einreichen können, um eine Teilkostenübernahme zu beantragen. Sollten Sie zusatzversichert sein, können Sie die Rechnung zusätzlich mit Ihrer jeweiligen Versicherung abrechnen.
Was soll beim ersten Termin vorhanden sein?
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aktuelle Befunde (Röntgen, MRT, Blutbild, Arztbrief, ...)
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die Verordnung
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bequeme Kleidung
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Handtuch
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feste Schuhe, die für drinnen geeignet sind
Welche Leistungen werden angeboten?
- Rehabilitation nach Operationen und/oder Krankenhausaufenthalt - Trainingstherapie zum Aufbau und Erhalt der Fähigkeiten zur Bewältigung von Alltagstätigkeiten - Behandlung von Beschwerden im Bereich des kleinen Beckens (wie Inkontinenz und Senkung) - Beratung und Coaching vor und nach operativen Eingriffen - vorbereitende Trainingstherapie vor operativen Eingriffen
Therapiekosten
30 Minuten: 80 Euro
45 Minuten: 90 Euro
60 Minuten: 110 Euro
für einen Hausbesuch kommen 31 Euro hinzu
Termin absagen
Ich bitte Sie Termine mindestens 24 Stunden im Vorhinein telefonisch oder per E-Mail abzusagen. Ansonsten muss ich den Termin aus organisatorischen Gründen zur Gänze verrechnen.
Rückerstattung durch die Krankenkasse
Je nach Krankenkasse werden unterschiedliche Beträge für physiotherapeutische Leistungen zurückerstattet. Eine ärztliche Verordnung muss zum Therapiebeginn mitgebracht werden.
Bei der ÖGK ist die chefärztliche Bewilligungsfrist von Verordnungen momentan (bis 30. Juni 2027) ausgesetzt. Bei anderen Krankenkassen muss die Verordnung vor Therapiebeginn chefärztlich bewilligt werden.
Die Verordnung muss für eine Rückerstattung zusammen mit der Rechnung bei der Krankenkasse eingereicht werden.
ungefähre Beispielrechnung
ÖGK Wien (Stand 01/2023)
Kostenzuschuss für eine Behandlung mit Verordnung
Physiotherapie 45 Minuten: 45,62 €
Hausbesuch: 30,40 €
> Ihr Selbstbehalt: ca. 45 €
Diese ungefähren Angaben sind ohne Gewähr. Andere Krankenkassen erstatten unterschiedliche Beträge.
Bitte kontaktieren Sie für eine genaue Angabe ihre Krankenkasse.